Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung
Muster-Vorlage für die Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung sofort zum Download.
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Eine einseitige Erhöhung der Betriebskosten ist nur möglich, wenn im Mietvertrag eine monatliche Vorauszahlung vereinbart worden ist. Handelt es sich dagegen um eine Betriebskostenpauschale (in der Regel ältere Mietverträge), können die Betriebskosten nur angepasst werden, wenn der Mietvertrag dies vorsieht. In diesem Fall muss der Vermieter den Grund für die Erhöhung belegen.
Jeder Vermieter kennt das Problem der Betriebskosten. In der Regel steigen diese jährlich. Oft reichen die Vorauszahlungen des Mieters nicht aus und am Jahresende ergeben sich erhebliche Nachforderungen. Der Gesetzgeber hat für den Vermieter daher die Möglichkeit einer entsprechenden Anpassung vorgesehen. Voraussetzung ist aber, dass eine Betriebskostenabrechnung vorliegt. Nutzen Sie unseren Musterbrief, um Ihrem Mieter die Erhöhung mitzuteilen.
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