Vollmacht zur Grundbucheinsicht
Vorlage für eine Vollmacht zur Grundbucheinsicht sofort zum Download.
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Achtung: Auch Kaufinteressenten wird der Einblick in das Grundbuch vom Grundbuchamt verwehrt, da sie kein berechtigtes Interesse im Sinne des Gesetzes haben.
In das Grundbuch darf nur einsehen, wer ein berechtigtes Interesse hat. In der Regel ist dies nur der Eigentümer oder ein eingetragener Gläubiger. Allerdings können Sie als Grundstückseigentümer jederzeit eine schriftliche Vollmacht erteilen, die dann für das Amt verbindlich ist. Nutzen Sie unsere praktische Vorlage, um die Person Ihres Vertrauens schriftlich zu bevollmächtigen.
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