Stellungnahme Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Anlage 2)
Stellungnahme Unterstützung bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Anlage 2) sofort zum Download
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Ihr Gründungsvorhaben kann zum Beispiel von einer Handwerkskammer (HWK), einer Industrie- und Handelskammer (IHK), einem Fachverband oder einem Kreditinistitut begutachtet werden. Als Grundlage für die Prüfung dient einer der oben genannten Stellen zum Beispiel ein Businessplan, in dem Sie Ihre Geschäftsidee detailliert erläutern. Zentraler Aspekt Ihres Businessplans ist vor allem eine konkrete Finanzplanung. Können Sie nicht nachweisen, dass die Finanzierung Ihres Unternehmens gesichert ist, wird Ihnen die Bewilligung des Gründungszuschusses verweigert.
Sie möchten endlich raus aus der Arbeitslosigkeit und dafür den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beanspruchen? Voraussetzung für die Gewährung des Gründungszuschusses ist, dass Sie Ihre Befähigung zu einer wirtschaftlich nachhaltigen Selbstständigkeit nachweisen. Dazu benötigen Sie die Stellungnahme einer vom Arbeitsamt anerkannten Institution. Ein entsprechendes Formular steht hier zum Download für Sie bereit.
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